AGBs — All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1 Gel­tungs­be­reich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGBs) gel­ten für alle Ver­trags­ver­hält­nis­se zwi­schen dem Kun­den und der Auf­trags­neh­men­den (nach­fol­gend “Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen”).

2 Ver­trags­ab­schluss

2.1 Mit der Annah­me der Offer­te von Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen nimmt er die Ver­trags­be­din­gun­gen, die in die­sen AGBs beschrie­ben sind, an.

3 Bezah­lung

3.1 Die Zustel­lung des End­pro­duk­tes erfolgt erst, nach­dem der Kun­de die Dienst­leis­tung voll­stän­dig bezahlt hat.

3.2 Kommt es zum Zah­lungs­ver­zug, steht Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen das Recht zu, die Über­ga­be des Pro­dukts zu ver­wei­gern.

4 Lie­fer­frist

4.1 Der Zeit­punkt der ers­ten Beta­ver­si­on des Vide­os wird von den Ver­trags­par­tei­en anfäng­lich bestimmt.

4.2 Kann Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen den Abga­be­zeit­punkt nicht ein­hal­ten, wird der Auf­trag­ge­ber unmit­tel­bar über den Grund und die Dau­er der Ver­zö­ge­rung infor­miert.

4.3 Kommt es zum Ver­zug durch Ver­schul­den des Auf­trag­ge­bers oder höhe­rer Gewalt, wird der Abga­be­ter­min um die Dau­er der Ver­zö­ge­rung auf­ge­scho­ben.

5 Film­pro­duk­ti­on

5.1 Die Film­pro­duk­ti­on erfolgt auf Grund­la­ge des ers­ten Daten­er­he­bungs­do­ku­ments und des dar­aus erar­bei­te­ten Kon­zepts.

5.2 Qua­li­tät und Stil der Video­pro­duk­ti­on ent­spre­chen dem Port­fo­lio, wel­ches Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen auf Vimeo vor­weist.

5.3 Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen trägt die Ver­ant­wor­tung für die tech­ni­sche Umset­zung und Gestal­tung der Video­pro­duk­ti­on. Dass der Inhalt sach­lich kor­rekt und recht­lich zuläs­sig ist, liegt in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den.

5.4 Kommt es am Dreh­tag zu Ver­zö­ge­run­gen oder Kom­pli­ka­tio­nen durch Ver­schul­den des Kun­den, wird ihm der Mehr­auf­wand in Rech­nung gestellt.

5.5 Bei Ände­rungs­wün­schen vom Auf­trag­ge­ber, wel­che nicht dem fest­ge­leg­ten Leis­tungs­um­fang in der Offer­te oder dem Kon­zept ent­spre­chen, wer­den alle Zusatz­kos­ten dem Auf­trag­ge­ber nach Abspra­che in Rech­nung gestellt. Soll­ten die Ände­rungs­wün­sche zu stark vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang abwei­chen, behält sich Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen das Recht vor, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.

5.6 Wird für das Video­pro­duk­ti­ons­ma­te­ri­al (z. B. Bil­der, Tex­te, Logos, Video­auf­nah­men) vom Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt, ist die­ser ver­ant­wort­lich für Qua­li­tät, ter­min­ge­rech­te Zustel­lung des Mate­ri­als und bear­beit­ba­res For­mat. Der Auf­trag­ge­ber muss aus­ser­dem über die erfor­der­li­chen Rech­te für das zur Ver­fü­gung gestell­te Mate­ri­al ver­fü­gen und die­se zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung an Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen abtre­ten. Falls das über­las­se­ne Mate­ri­al nur durch erheb­li­chen Mehr­auf­wand von Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen ver­wert­bar gemacht wer­den kann, gehen die zusätz­li­chen Kos­ten zu Las­ten des Auf­trag­ge­bers.

5.7 Musik und Ton­ef­fek­te sind wich­ti­ge Stil­ele­men­te in der Video­pro­duk­ti­on und wer­den, falls nicht anders ver­ein­bart, im Rah­men des gestal­te­ri­schen Frei­raums von Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen selbst gewählt. Kon­kre­te Musik­vor­stel­lun­gen des Kun­den müs­sen vor Beginn der Dreh­ar­bei­ten kom­mu­ni­ziert wer­den und kön­nen zu Mehr­kos­ten füh­ren. Sobald die Nach­be­ar­bei­tung der Auf­nah­men begon­nen hat, kön­nen kei­ne Ände­rungs­wün­sche an der Musik ange­bracht wer­den.

6 Abnah­me

6.1 Nach Fer­tig­stel­lung der Video­pro­duk­ti­on über­gibt Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen dem Auf­trag­ge­ber eine Beta­ver­si­on. Ände­rungs­wün­sche müs­sen inner­halb von 10 Tagen ange­bracht wer­den. Spä­te­re Bean­stan­dun­gen wer­den nicht berück­sich­tigt, die her­ge­stell­te Fas­sung gilt als abge­nom­men.

6.2 Män­gel, die durch Ver­schul­den des Auf­trag­ge­bers zustan­de kom­men, kön­nen nicht berück­sich­tigt wer­den. Künst­le­ri­sche Dif­fe­ren­zen inner­halb des ver­ein­bar­ten Kon­zepts stel­len kei­nen Man­gel dar. Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen ist nicht ver­pflich­tet, rein künst­le­ri­sche Ände­run­gen vor­zu­neh­men.

6.3 Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich zur Abnah­me des Vide­os, sofern die Video­pro­duk­ti­on dem abge­spro­che­nen Konzept/Drehbuch und dem Leis­tungs­um­fang der Offer­te ent­spricht.

7 Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te

7.1 Das Eigen­tums­recht an allen wäh­rend der Film­pro­duk­ti­on ent­stan­de­nen Roh­ma­te­ria­li­en und dar­aus resul­tie­ren­den Zwi­schen­pro­duk­ten sowie schrift­lich fest­ge­leg­ten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern ver­bleibt bei Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen.

7.2 Alle ent­stan­de­nen Bild- und Ton­auf­nah­men von Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen kön­nen räum­lich und inhalt­lich zum Zweck der Aus­sen­dar­stel­lung sowie im Inter­net unbe­grenzt genutzt wer­den, aus­ser es ist ver­trag­lich gere­gelt.

8 Gewähr­leis­tung

8.1 Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen arbei­tet effi­zi­ent, fair und nach Treu und Glau­ben.

9 Haf­tung

9.1 Die Haf­tung für jeg­li­che indi­rek­ten Schä­den und Man­gel­fol­ge­schä­den wird voll­um­fäng­lich aus­ge­schlos­sen.

Die Haf­tung für direk­te Schä­den wird auf die Sum­me der vom Kun­den erwor­be­nen Dienst­leis­tung des Pro­dukts beschränkt. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht für direk­te Schä­den, die durch Grob­fahr­läs­sig­keit oder Absicht ver­ur­sacht wur­den.

9.2 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, alle Schä­den der Fir­ma umge­hend zu mel­den.

9.3 Jeg­li­che Haf­tung für Hilfs­per­so­nen wird voll­um­fäng­lich aus­ge­schlos­sen.

10 Höhe­re Gewalt

10.1 Soll­ten Ter­mi­ne durch Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen infol­ge Krankheit/Unfall oder höhe­rer Gewalt nicht ein­halt­bar sein, so ist Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen wäh­rend der Dau­er der höhe­ren Gewalt sowie einer

ange­mes­se­nen Anlauf­zeit nach deren Ende von der Erfül­lung der betrof­fe­nen Pflich­ten befreit. Es wird nach einer ein­ver­nehm­li­chen Lösung gesucht.

11 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

11.1 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se nicht rechts­wirk­sam sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit ver­lie­ren, wird die Gül­tig­keit des Ver­tra­ges im Übri­gen nicht berührt. In die­sem Fall tritt an Stel­le der unwirk­sa­men Rege­lung eine wirk­sa­me Rege­lung, die den mit der unwirk­sa­men Rege­lung ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt. Das­sel­be gilt auch für all­fäl­li­ge Ver­trags­lü­cken.

12 Anwend­ba­res Recht / Gerichts­stand

12.1 Die­se AGB unter­ste­hen schwei­ze­ri­schem Recht. Soweit kei­ne zwin­gen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen vor­ge­hen, ist das Gericht am Sitz der Fir­ma Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen zustän­dig.

Abschluss­be­mer­kung:

Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen freut sich auf eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit Ihnen. Soll­ten Sie Fra­gen oder Anlie­gen zu die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen haben, ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung. Bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns jeder­zeit, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder Klar­stel­lun­gen zu erhal­ten.

Stand: 05. August 2023

Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen, Gewer­be­stras­se 4, 8500 Frau­en­feld

Vie­len Dank für Ihr Ver­trau­en und Ihre Ent­schei­dung, mit Green­light Greu­ter Video­pro­duk­tio­nen zusam­men­zu­ar­bei­ten. Wir freu­en uns dar­auf, Ihre krea­ti­ven Visio­nen in erst­klas­si­ge Vide­os umzu­set­zen und Ihnen ein aus­ser­ge­wöhn­li­ches Ergeb­nis zu lie­fern.

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