1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Auftragsnehmenden (nachfolgend “Greenlight Greuter Videoproduktionen”).
2 Vertragsabschluss
2.1 Mit der Annahme der Offerte von Greenlight Greuter Videoproduktionen nimmt er die Vertragsbedingungen, die in diesen AGBs beschrieben sind, an.
3 Bezahlung
3.1 Die Zustellung des Endproduktes erfolgt erst, nachdem der Kunde die Dienstleistung vollständig bezahlt hat.
3.2 Kommt es zum Zahlungsverzug, steht Greenlight Greuter Videoproduktionen das Recht zu, die Übergabe des Produkts zu verweigern.
4 Lieferfrist
4.1 Der Zeitpunkt der ersten Betaversion des Videos wird von den Vertragsparteien anfänglich bestimmt.
4.2 Kann Greenlight Greuter Videoproduktionen den Abgabezeitpunkt nicht einhalten, wird der Auftraggeber unmittelbar über den Grund und die Dauer der Verzögerung informiert.
4.3 Kommt es zum Verzug durch Verschulden des Auftraggebers oder höherer Gewalt, wird der Abgabetermin um die Dauer der Verzögerung aufgeschoben.
5 Filmproduktion
5.1 Die Filmproduktion erfolgt auf Grundlage des ersten Datenerhebungsdokuments und des daraus erarbeiteten Konzepts.
5.2 Qualität und Stil der Videoproduktion entsprechen dem Portfolio, welches Greenlight Greuter Videoproduktionen auf Vimeo vorweist.
5.3 Greenlight Greuter Videoproduktionen trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Videoproduktion. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.4 Kommt es am Drehtag zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Kunden, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
5.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden alle Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu stark vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich Greenlight Greuter Videoproduktionen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5.6 Wird für das Videoproduktionsmaterial (z. B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich für Qualität, termingerechte Zustellung des Materials und bearbeitbares Format. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an Greenlight Greuter Videoproduktionen abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von Greenlight Greuter Videoproduktionen verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
5.7 Musik und Toneffekte sind wichtige Stilelemente in der Videoproduktion und werden, falls nicht anders vereinbart, im Rahmen des gestalterischen Freiraums von Greenlight Greuter Videoproduktionen selbst gewählt. Konkrete Musikvorstellungen des Kunden müssen vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen. Sobald die Nachbearbeitung der Aufnahmen begonnen hat, können keine Änderungswünsche an der Musik angebracht werden.
6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der Videoproduktion übergibt Greenlight Greuter Videoproduktionen dem Auftraggeber eine Betaversion. Änderungswünsche müssen innerhalb von 10 Tagen angebracht werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, die hergestellte Fassung gilt als abgenommen.
6.2 Mängel, die durch Verschulden des Auftraggebers zustande kommen, können nicht berücksichtigt werden. Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar. Greenlight Greuter Videoproduktionen ist nicht verpflichtet, rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Videos, sofern die Videoproduktion dem abgesprochenen Konzept/Drehbuch und dem Leistungsumfang der Offerte entspricht.
7 Immaterialgüterrechte
7.1 Das Eigentumsrecht an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Greenlight Greuter Videoproduktionen.
7.2 Alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen von Greenlight Greuter Videoproduktionen können räumlich und inhaltlich zum Zweck der Aussendarstellung sowie im Internet unbegrenzt genutzt werden, ausser es ist vertraglich geregelt.
8 Gewährleistung
8.1 Greenlight Greuter Videoproduktionen arbeitet effizient, fair und nach Treu und Glauben.
9 Haftung
9.1 Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung des Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurden.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden der Firma umgehend zu melden.
9.3 Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
10 Höhere Gewalt
10.1 Sollten Termine durch Greenlight Greuter Videoproduktionen infolge Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt nicht einhaltbar sein, so ist Greenlight Greuter Videoproduktionen während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer
angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
11 Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
12.1 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma Greenlight Greuter Videoproduktionen zuständig.
Abschlussbemerkung:
Greenlight Greuter Videoproduktionen freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen. Sollten Sie Fragen oder Anliegen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, um weitere Informationen oder Klarstellungen zu erhalten.
Stand: 05. August 2023
Greenlight Greuter Videoproduktionen, Gewerbestrasse 4, 8500 Frauenfeld
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Entscheidung, mit Greenlight Greuter Videoproduktionen zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns darauf, Ihre kreativen Visionen in erstklassige Videos umzusetzen und Ihnen ein aussergewöhnliches Ergebnis zu liefern.