Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Auftragsnehmenden. (nachfolgend „Greenlight Videoproduktionen“).
2 Vertragsabschluss
2.1 Mit der Annahme der Offerte von Greenlight Videoproduktionen, nimmt er die Vertragsbedingungen, die in diesen AGBs beschrieben sind, an.
3 Bezahlung
3.1 Die Zustellung des Endproduktes erfolgt erst nachdem der Kunde die Dienstleistung vollständig bezahlt hat.
3.2 Kommt es zum Zahlungsverzug, steht Greenlight Videoproduktionen das Recht zu, die Übergabe des Produkts zu verweigern.
4 Lieferfrist
4.1 Der Zeitpunkt der ersten Betaversion des Videos wir von den Vertragsparteien anfänglich bestimmt.
4.2 Kann Greenlight Videoproduktionen den Abgabezeitpunkt nicht einhalten, wird der Auftraggeber unmittelbar über den Grund und die Dauer der Verzögerung informiert werden.
4.3 Kommt es zum Verzug durch Verschulden des Auftraggebers oder höherer Gewalt wird der Abgabetermin um die Dauer der Verzögerung aufgeschoben.
5 Filmproduktion
5.1 Die Filmproduktion erfolgt auf Grundlage des ersten Datenerhebungsdokuments und des daraus erabeiteten Konzepts.
5.2 Qualität und Stil der Videoproduktion entsprechen dem Portfolio, welches Greenlight Videoproduktionen auf Vimeo vorweist.
5.3 Greenlight Videoproduktionen trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Videoproduktion. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden.
5.4 Kommt es am Drehtag zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Kunden, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
5.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden alle Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu fest vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich Greenlight Videoproduktionen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5.6 Wird für das Video Produktionsmaterial (z.B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich für ‚Qualität, termingerechte Zustellung des Materials, und bearbeitbares Format. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an Greenlight Videoproduktionen abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von Greenlight Videoproduktionen verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
5.7 Musik und Toneffekte sind wichtige Stilelemente in der Videoproduktion und werden, falls nicht anders vereinbart, im Rahmen des gestalterischen Freiraums von Greenlight Videoproduktionen selber gewählt. konkrete Musikvorstellungen des Kunden müssen vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen. Sobald die Nachbearbeitung der Aufnahmen begonnen hat, können keine Änderungswünsche an der Musik angebracht werden.
6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der Videoproduktion übergibt Greenlight Videoproduktionen dem Auftraggeber eine Betaversion. Änderungswünsche müssen innerhalb von 10 Tagen angebracht werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, die hergestellte Fassung gilt als abgenommen.
6.2 Mängel, welche durch Verschulden des Auftraggebers zustande kommen, können nicht berücksichtigt werden. Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzeps stellen keinen Mangel dar. Greenlight Videoproduktionen ist nicht verpflichtet rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Videos, sofern die Videoproduktion dem abgesprochenen Konzept/Drehbuch und dem Leistungsumfang der Offerte entspricht.
7 Immaterialgüterrechte
7.1 Das Eigentumsrecht an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten, sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern, verbleibt bei Greenlight Videoproduktionen.
7.2 Alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen von Greenlight Videoproduktionen, können räumlich und inhaltlich zum Zweck der Aussendarstellung, sowie im Internet unbegrenzt genutzt werden, ausser es ist vertraglich geregelt.
8 Gewährleistung
8.1 Greenlight Videoproduktionen arbeitet effizient, fair, und nach Treu und Glauben.
9 Haftung
9.1 Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung des Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
9.3 Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
10 Höhere Gewalt
10.1 Sollten Termine durch Greenlight Videoproduktionen infolge Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt nicht einhaltbar sein, so ist Greenlight Videoproduktionen während der Dauer der höheren Gewalt, sowie einer angemessenen Anlaufzeit, nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
11 Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
12.1 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.